Nach einem Verkehrsunfall steht oft die Frage im Raum: Muss ich den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren oder darf ich einen eigenen Sachverständigen beauftragen? Viele Versicherungen versuchen, ihre eigenen Kfz-Gutachter einzusetzen, doch als Geschädigter haben Sie das Recht auf einen unabhängigen Kfz-Gutachter.
Die klare Antwort lautet: Nein! Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden, haben Sie das Recht, einen freien und unabhängigen Kfz Gutachter zu beauftragen – die Kosten dafür übernimmt in der Regel die gegnerische Versicherung.
Tipp: Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen! Oft versuchen Versicherungen, Sie mit Aussagen wie „Das ist schneller & einfacher für Sie“ oder „Wir kümmern uns um alles“ zu überreden – doch das kann zu finanziellen Nachteilen führen.
Ein Haftpflichtgutachten von einem unabhängigen Kfz-Gutachter stellt sicher, dass alle Schäden korrekt erfasst werden und Sie die Ihnen zustehende Entschädigung erhalten.
Tipp: Auch wenn die eigene Versicherung den Gutachter bestimmt, können Sie eine Kasko-Gutachten-Zweitmeinung einholen, um die Bewertung abzugleichen.
Gut zu wissen: In vielen Fällen übernimmt die gegnerische Versicherung nicht nur die Gutachterkosten, sondern auch die Kosten für einen Rechtsanwalt, falls es zu Streitigkeiten kommt.
Sie müssen den Gutachter der Versicherung NICHT akzeptieren!
Verlassen Sie sich nicht blind auf den Gutachter der Versicherung – schützen Sie Ihre Ansprüche mit einem unabhängigen Unfallgutachten.
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