Wertminderung nach Unfall: Anspruch durchsetzen & berechnen lassen

Ihr Fahrzeug wurde professionell repariert – doch beim Händler erfahren Sie: „Mit Unfall und Reparatur sprechen wir von einem Minderwert von 2.000 €.“ Das ist frustrierend, aber leider Realität. Doch Sie haben Anspruch auf Ausgleich dieses Wertverlusts.
 
Was ist der merkantile Minderwert?
Auch bei fachgerechter Reparatur bleibt ein Stigma: Das Fahrzeug war in einen Unfall verwickelt. Bei Verkauf erzielen Sie einen niedrigeren Preis. Dieser Wertverlust heißt merkantiler Minderwert und ist ein eigenständiger Schadensposten neben den Reparaturkosten.
 
Wer hat Anspruch?
 
Voraussetzungen:
  • Unverschuldeter Unfall (oder Teilschuld – dann anteilig)
  • Fahrzeug nicht älter als 8-10 Jahre (bei Premium-Fahrzeugen auch älter)
  • Schaden wurde repariert (bei fiktiver Abrechnung ohne Reparatur kein Minderwert)
 
Besonders relevant für: Fahrzeuge bis 5 Jahre, Premium-Fahrzeuge, Elektroautos, Youngtimer.
 
Wie hoch ist die Wertminderung? Die Berechnung ist komplex und hängt ab von:
  • Restwert vor dem Unfall vs. Wert nach Reparatur
  • Schadenshöhe im Verhältnis zum Fahrzeugwert
  • Art der Schäden (Sicherheitszelle vs. Blechschaden)
 
Faustformel: Ca. 10-15% des Reparaturaufwands, mind. 500 €, max. oft 3.000-5.000 €.
 
Beispielrechnung:
  • Fahrzeugwert vor Unfall: 25.000 €
  • Reparaturkosten: 5.000 €
  • Wert nach Reparatur: 23.500 €
  • Wertminderung: 1.500 €
 
Durchsetzung der Wertminderung:
Schritt 1: Beim Gutachten explizit darauf bestehen, dass der Sachverständige den merkantilen Minderwert berechnet. Nicht jedes Gutachten enthält dies automatisch!
Schritt 2: Die gegnerische Versicherung muss die Wertminderung übernehmen. Sie kann nicht einfach ablehnen.
Schritt 3: Bei Ablehnung Anwalt einschalten (Kosten übernimmt bei Erfolg die gegnerische Versicherung).
 
Die Tricks der Versicherungen:
  • „Keine Wertminderung bei fachgerechter Reparatur“ – Falsch! Die Wertminderung existiert unabhängig von der Reparaturqualität.
  • „Das Fahrzeug ist zu alt“ – Für Fahrzeuge bis 8 Jahre oft unzutreffend.
  • „Wir zahlen nur 500 € pauschal“ – Wertminderungen müssen individuell berechnet werden.
 
Fazit: Die Wertminderung ist ein oft übersehener, aber lukrativer Schadensposten. Bei einem Neuwagen kann sie schnell mehrere Tausend Euro betragen. Lassen Sie sie nicht auf der Straße liegen – verlangen Sie eine fundierte Berechnung in Ihrem Gutachten.
Kfz Gutachter Schmeißer mit einer schwarzen Jacke

Bo-Ingmar Schmeißer

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