Die erste Frage nach einem Unfall: Was kostet das Gutachten? Die gute Nachricht vorweg: Wenn Sie nicht schuld sind, zahlen Sie keinen Cent. Dennoch gibt es viele Unklarheiten rund um Gebühren und die Übernahme durch die Versicherung.
Die Gebührenordnung (GO Kfz-SV)
Die Kosten richten sich nach der gesetzlichen Gebührenordnung für Sachverständige. Die Höhe hängt ab von:
-
Schadenshöhe und Fahrzeugwert
-
Umfang des Gutachtens (einfach vs. mit Unfallrekonstruktion)
-
Anfahrt zum Besichtigungsort
Richtwerte:
-
Bagatellschaden (bis 1.000 €): ca. 200-350 €
-
Mittlerer Schaden (1.000-5.000 €): ca. 400-600 €
-
Großschaden (5.000-15.000 €): ca. 700-1.200 €
-
Totalschaden: ca. 600-900 €
Wer zahlt?
Unverschuldet (Haftpflichtfall): Die gegnerische Versicherung übernimmt alle Kosten (§ 249 Abs. 1 BGB). Dazu gehören Gutachtenkosten, Anfahrtskosten und Fotodokumentation.
Teilschuld: Die Kosten werden anteilig nach der Haftungsquote aufgeteilt.
Eigenverschulden (Kaskofall): Hier entscheidet Ihre Kaskoversicherung. Oft wird das Gutachten übernommen, manchmal zieht die Versicherung eine Selbstbeteiligung ein.
Die Tricks der Versicherungen Versicherungen versuchen oft, Kosten zu sparen:
-
„Eigene“ Gutachter empfehlen: Diese arbeiten oft mit geschätzten Werten und erfassen Wertminderungen nicht
-
Kostenvoranschlag statt Gutachten: Ein KVA ist keine Beweissicherung und lässt versteckte Schäden außer Acht
-
Zahlung erst nach Prüfung: Eine Qualität ist ein angemessenes Gutachten immer
Fazit: Ein professionelles Gutachten kostet Sie als Geschädigter nichts, bringt Ihnen aber oft Tausende Euro mehr bei der Schadensregulierung. Besonders bei modernen Fahrzeugen mit Assistenzsystemen lohnt sich die Begutachtung durch einen Spezialisten.