Wir reagieren schnell, sodass Sie zügig Ihr Fahrzeug in die Werkstatt bringen können.
Unsere Gutachten sind von Versicherungen und Gerichten anerkannt und dienen als Grundlage für die Schadensregulierung.
Unser Gutachten umfasst nicht nur sichtbare Schäden, sondern auch eventuelle versteckte Mängel, die später zu Problemen führen könnten.
Wenn Ihr Fahrzeug als Totalschaden eingestuft wird, ermitteln wir den tatsächlichen Wiederbeschaffungswert oder den Restwert.
Wir arbeiten unabhängig von Versicherungen, um eine objektive Bewertung Ihres Fahrzeugschadens sicherzustellen.
Vermeiden Sie es, auf den vermeintlichen Service der gegnerischen Versicherung hereinzufallen. Stattdessen sollten Sie auf ehrliche Beratung setzen, die Ihre Rechte unterstützt, anstatt die Kosten so gering wie möglich zu halten. Unser Kfz-Sachverständigenbüro engagiert sich dafür, eine schnelle Schadensregulierung sicherzustellen und lässt keine Unfallgeschädigten im Stich!
Hatten Sie einen Unfall und tragen keine Schuld? Dann sollten Sie unbedingt ein unabhängiges Unfallgutachten beauftragen. Vertrauen Sie nicht einfach dem Gutachter der gegnerischen Versicherung. Dieser wird häufig nur einen einfachen Kostenvoranschlag erstellen – und das bedeutet, dass Sie womöglich auf einen Teil Ihrer Schadensersatzansprüche verzichten. Aspekte wie Wertminderung für Ihr Fahrzeug und unfallbedingte Ausfallzeiten bleiben möglicherweise unberücksichtigt.
Schnelle Hilfe im Schadenfall: Ihr Kfz Gutachter Schmeißer an Ihrer Seite
Mit Kfz Gutachter Schmeißer setzen Sie auf einen unabhängigen Experten, der Ihnen hilft, alle Ihre Ansprüche auf Schadenersatz nach einem Unfall durchzusetzen. Unser unparteiisches Unfallgutachten stellt sicher, dass Sie sämtliche Kosten ersetzt bekommen – ohne Abstriche und ohne dass versteckte Schäden übersehen werden. Wir bieten Ihnen schnelle Hilfe und eine umfassende Beratung, sodass Sie sich keine Sorgen um den weiteren Verlauf der Schadensregulierung machen müssen.
Kontaktieren Sie uns direkt und profitieren Sie von unserer langen Erfahrung und Transparenz bei der Schadensermittlung. Mit flexiblen Bürozeiten und einem Vor-Ort-Service bieten wir Ihnen die Unterstützung, die Sie im Schadensfall benötigen – schnell, unkompliziert und kompetent.
Reparaturkosten - 9.200,- €
Wiederbeschaffungswert - 13.500,- €
Reparaturkosten - 3300€ brutto
Reparaturkosten - 6.500,- €
Wiederbeschaffungswert - 5.850,- €
Reparaturkosten - 15.500,-€
Reparaturkosten - 6.000,- €
Wiederbeschaffungswert - 3.350,- €
Reparaturkosten - 14.010,- €
Wiederbeschaffungswert - 14.000,- €
Reparaturkosten - 15.900,- €
Ein Kfz-Unfallgutachten wird nach einem Verkehrsunfall erstellt, wenn der Schaden oberhalb der Bagatellgrenze von 750 Euro liegt. Es dient der exakten Feststellung und Dokumentation des Schadens sowie der Reparaturkosten. Das Gutachten ist eine wichtige Grundlage für die Schadensregulierung bei der Versicherung, sowohl im Haftpflichtfall als auch bei Kaskoschäden. Es sorgt für die Beweissicherung und kann zusätzlich eine unfallanalytische Rekonstruktion beinhalten, um die Schuldfrage zu klären. Auf Basis des Gutachtens können auch weitere Schadensersatzansprüche wie Nutzungsausfall oder merkantiler Minderwert geltend gemacht werden.
Wenn Sie nach einem Unfall keine Schuld tragen, ist es wichtig, ein unabhängiges Unfallgutachten zu erstellen, um Ihre finanziellen Interessen bestmöglich zu wahren. Ein solches Gutachten bildet die Grundlage für die Regulierung Ihres Kfz-Haftpflichtschadens und garantiert, dass Ihnen alle Ansprüche vollumfänglich erstattet werden. Dabei stützt sich das Gutachten auf § 249 BGB, welcher besagt, dass der Unfallschaden in vollem Umfang ersetzt werden muss.
Ein unabhängiger Gutachter wird Sie individuell beraten und schnell eine erste Einschätzung zur Notwendigkeit eines Unfallgutachtens abgeben. Sie haben die Wahl, den Schaden reparieren zu lassen oder eine fiktive Abrechnung zu prüfen. Sollte Ihr Fahrzeug als wirtschaftlicher Totalschaden eingestuft werden, erhalten Sie die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert für die Ersatzbeschaffung.
Wussten Sie schon? Auch Anwaltskosten können von der Versicherung des Schadenverursachers übernommen werden – nicht nur die Kosten für das Gutachten.
Im Fall, dass Sie die Schuld am Unfall tragen (z. B. bei einem Kaskoschaden), liegt das Weisungsrecht zur Beauftragung eines Gutachtens bei Ihrer Versicherung. Sie sind verpflichtet, den Schaden schnellstmöglich Ihrer Versicherung zu melden – in der Regel haben Sie dafür maximal 7 Tage Zeit.
Die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners übernimmt die Reparaturkosten für dessen Fahrzeug, während die Regulierung der Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug von Ihrer Kaskoversicherung (mindestens Teilkasko) abhängig ist. Beachten Sie, dass je nach Vertrag eine Selbstbeteiligung bei der Teil- oder Vollkaskoversicherung anfallen kann. Wenn der Schaden unter der Bagatellgrenze liegt, könnten Sie den Schaden auch ohne Versicherung mit einem Einigungsprotokoll regeln.
Wenn Sie Teilschuld an einem Unfall tragen, wird die Kostenaufteilung gemäß der festgelegten Schuldquote erfolgen. In Fällen von Auffahrunfällen ist die Schuldverteilung häufig eindeutig. Bei seitlichen Zusammenstößen oder Unfällen mit mehreren Fahrzeugen ist die Schuldfrage oft komplexer. Die genaue Regulierung erfolgt je nach Unfallhergang und der Unfallbegutachtung. In solchen Fällen wird das Gutachten verwendet, um eine gerechte Kostenaufteilung basierend auf der ermittelten Haftungsquote zu erzielen.
Ein Unfallgutachten umfasst eine umfassende Dokumentation und Analyse des Fahrzeugschadens, um eine präzise Schadensermittlung zu gewährleisten. Die wichtigsten Bestandteile eines Unfallgutachtens sind:
Das Gutachten beginnt mit den grundlegenden Angaben zum Fahrzeug. Dazu gehören Informationen wie Modell, Baujahr, Laufleistung und eine Protokollierung des ausgelesenen Fehlerspeichers. Auch wertsteigernde Sonderausstattungen werden aufgeführt, um den Wert des Fahrzeugs korrekt zu erfassen.
Eine genaue Festlegung der Reparaturdauer und des Reparaturwegs wird vorgenommen. Dies ist besonders wichtig, um die Ausfallzeit des Fahrzeugs zu ermitteln, was wiederum für die Berechnung der Mietwagennutzung oder der Höhe der Nutzungsausfallentschädigung entscheidend ist.
Die Reparaturkosten werden detailliert berechnet. In der Regel erfolgt die Kalkulation nach den Herstellervorgaben, wobei übliche Stundensätze und Preisaufschläge für Ersatzteile berücksichtigt werden, um eine realistische Kostenschätzung zu gewährleisten.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Berechnung der unfallbedingten merkantilen Wertminderung. Diese ermittelt den Wertverlust des Fahrzeugs aufgrund des Unfalls, auch wenn es repariert wird.
Falls Vorschäden oder Altschäden am Fahrzeug vorhanden sind, die noch nicht repariert wurden, werden diese im Gutachten ebenfalls berücksichtigt, um eine vollständige und faire Schadensermittlung sicherzustellen.
Der Sachverständige beurteilt die Wirtschaftlichkeit der Reparatur, indem er das Verhältnis von Reparaturkosten zu Wiederbeschaffungswert analysiert. Bei einem Totalschaden wird zusätzlich der Restwert des Fahrzeugs sowie die Wiederbeschaffungsdauer ermittelt.
Durch diese detaillierte Analyse wird sichergestellt, dass alle relevanten Faktoren für die Schadenregulierung berücksichtigt werden. Die regionale Expertise des Kfz-Gutachters spielt eine wichtige Rolle, besonders bei der Bestimmung des Restwerts und der Wiederbeschaffungsdauer bei Totalschäden.