Unfallgutachten – Präzise, Unabhängig, Rechtsverbindlich

Nach einem Unfall ist schnelles Handeln gefragt. Vertrauen Sie auf unser unabhängiges und objektives Unfallgutachten, das Ihnen hilft, Ihre Ansprüche klar und rechtssicher durchzusetzen.

Unabhängige Unfallgutachten vom Experten

Unfallgutachten

Nach einem Unfall ist es entscheidend, die Schäden an Ihrem Fahrzeug genau zu erfassen, um Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend zu machen. Bei Kfz Gutachter Schmeißer bieten wir Ihnen professionelle Unterstützung bei der Erstellung von Unfallgutachten. Unsere Gutachter sorgen dafür, dass alle Schäden ordnungsgemäß dokumentiert werden und Ihre rechtlichen Interessen gewahrt bleiben.

Warum ist ein Unfallgutachten wichtig?

Ein Unfallgutachten ist eine detaillierte Dokumentation der Schäden an Ihrem Fahrzeug nach einem Unfall. Es dient als objektive Bewertung des Schadensumfangs und bildet die Grundlage für die Schadensregulierung mit der Versicherung. Ein qualifiziertes Unfallgutachten stellt sicher, dass Sie eine angemessene Entschädigung erhalten und Ihr Fahrzeug fachgerecht repariert oder ersetzt wird.

Wie kann ein Unfallgutachten meine rechtlichen Interessen schützen?

Ein Unfallgutachten bietet Ihnen nicht nur eine objektive Bewertung der Schäden, sondern auch rechtliche Absicherung. Es dokumentiert den Zustand Ihres Fahrzeugs unmittelbar nach dem Unfall und verhindert, dass später entstehende Schäden fälschlicherweise dem Unfall zugeschrieben werden. Dadurch können Sie sicherstellen, dass Sie nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die nicht durch den Unfall verursacht wurden, und Ihre rechtlichen Interessen bleiben gewahrt.
Kfz Gutachter Schmeißer mit einer schwarzen Jacke

Bo-Ingmar Schmeißer

Telefonisch von Montags bis Sonntags von 09:00 Uhr bis 23:00 Uhr für Sie erreichbar. Oder schreiben Sie uns einfach eine E-Mail.

Schritt für Schritt

Ablauf eines Unfallgutachtens

Schritt 1
Kontaktaufnahme
Sie erreichen uns schnell über unser Kontaktformular, per Telefon oder E-Mail. Alternativ können Sie uns direkt in unserer Geschäftsstelle besuchen.
Schritt 2
Schadenaufnahme
Wir besichtigen Ihr Fahrzeug und dokumentieren alle sichtbaren und verdeckten Schäden. Dabei verwenden wir modernste Technik, um exakte Messungen und Bewertungen vorzunehmen.
Schritt 3
Gutachtenerstellung
Wir erstellen ein detailliertes, rechtssicheres Unfallgutachten, das alle relevanten Informationen enthält, wie Schadenshöhe, Reparaturkosten und Wertminderung.
Schritt 4
Übergabe des Gutachtens
Nach Fertigstellung des Gutachtens erhalten Sie es in digitaler oder papierbasierter Form, je nach Wunsch. Dieses ist direkt bei der Versicherung oder vor Gericht einsetzbar.
Schritt 5
Beratung
Wenn nötig, beraten wir Sie zu weiteren Schritten, wie der Schadensregulierung oder der Kommunikation mit der Versicherung.

Unsere Leistungen im Bereich Unfallgutachten

Schnelle Schadensermittlung

Wir reagieren schnell, sodass Sie zügig Ihr Fahrzeug in die Werkstatt bringen können.

Rechtlich anerkannt

Unsere Gutachten sind von Versicherungen und Gerichten anerkannt und dienen als Grundlage für die Schadensregulierung.

Detaillierte Schadenserfassung

Unser Gutachten umfasst nicht nur sichtbare Schäden, sondern auch eventuelle versteckte Mängel, die später zu Problemen führen könnten.

Wertermittlung im Falle eines Totalschadens

Wenn Ihr Fahrzeug als Totalschaden eingestuft wird, ermitteln wir den tatsächlichen Wiederbeschaffungswert oder den Restwert.

Unabhängigkeit

Wir arbeiten unabhängig von Versicherungen, um eine objektive Bewertung Ihres Fahrzeugschadens sicherzustellen.

Auf Nummer sicher gehen

Vermeiden Sie Tricks der gegnerischen Versicherung

Vermeiden Sie es, auf den vermeintlichen Service der gegnerischen Versicherung hereinzufallen. Stattdessen sollten Sie auf ehrliche Beratung setzen, die Ihre Rechte unterstützt, anstatt die Kosten so gering wie möglich zu halten. Unser Kfz-Sachverständigenbüro engagiert sich dafür, eine schnelle Schadensregulierung sicherzustellen und lässt keine Unfallgeschädigten im Stich!

Kostenvoranschlag einer Kfz-Werkstatt
30%
Gutachter der gegnerischen Versicherung
60%
Unabhängiger Kfz-Gutachter
100%

Mehr bei der Versicherungsabwicklung herausholen

Unfallgutachten selbst beauftragen

Hatten Sie einen Unfall und tragen keine Schuld? Dann sollten Sie unbedingt ein unabhängiges Unfallgutachten beauftragen. Vertrauen Sie nicht einfach dem Gutachter der gegnerischen Versicherung. Dieser wird häufig nur einen einfachen Kostenvoranschlag erstellen – und das bedeutet, dass Sie womöglich auf einen Teil Ihrer Schadensersatzansprüche verzichten. Aspekte wie Wertminderung für Ihr Fahrzeug und unfallbedingte Ausfallzeiten bleiben möglicherweise unberücksichtigt.

Schnelle Hilfe im Schadenfall: Ihr Kfz Gutachter Schmeißer an Ihrer Seite

Mit Kfz Gutachter Schmeißer setzen Sie auf einen unabhängigen Experten, der Ihnen hilft, alle Ihre Ansprüche auf Schadenersatz nach einem Unfall durchzusetzen. Unser unparteiisches Unfallgutachten stellt sicher, dass Sie sämtliche Kosten ersetzt bekommen – ohne Abstriche und ohne dass versteckte Schäden übersehen werden. Wir bieten Ihnen schnelle Hilfe und eine umfassende Beratung, sodass Sie sich keine Sorgen um den weiteren Verlauf der Schadensregulierung machen müssen.

 

Kontaktieren Sie uns direkt und profitieren Sie von unserer langen Erfahrung und Transparenz bei der Schadensermittlung. Mit flexiblen Bürozeiten und einem Vor-Ort-Service bieten wir Ihnen die Unterstützung, die Sie im Schadensfall benötigen – schnell, unkompliziert und kompetent.

Beispiele

Referenzen

Definition: Kfz Unfallgutachten

Ein Kfz-Unfallgutachten wird nach einem Verkehrsunfall erstellt, wenn der Schaden oberhalb der Bagatellgrenze von 750 Euro liegt. Es dient der exakten Feststellung und Dokumentation des Schadens sowie der Reparaturkosten. Das Gutachten ist eine wichtige Grundlage für die Schadensregulierung bei der Versicherung, sowohl im Haftpflichtfall als auch bei Kaskoschäden. Es sorgt für die Beweissicherung und kann zusätzlich eine unfallanalytische Rekonstruktion beinhalten, um die Schuldfrage zu klären. Auf Basis des Gutachtens können auch weitere Schadensersatzansprüche wie Nutzungsausfall oder merkantiler Minderwert geltend gemacht werden.

Wenn Sie nach einem Unfall keine Schuld tragen, ist es wichtig, ein unabhängiges Unfallgutachten zu erstellen, um Ihre finanziellen Interessen bestmöglich zu wahren. Ein solches Gutachten bildet die Grundlage für die Regulierung Ihres Kfz-Haftpflichtschadens und garantiert, dass Ihnen alle Ansprüche vollumfänglich erstattet werden. Dabei stützt sich das Gutachten auf § 249 BGB, welcher besagt, dass der Unfallschaden in vollem Umfang ersetzt werden muss.

Ein unabhängiger Gutachter wird Sie individuell beraten und schnell eine erste Einschätzung zur Notwendigkeit eines Unfallgutachtens abgeben. Sie haben die Wahl, den Schaden reparieren zu lassen oder eine fiktive Abrechnung zu prüfen. Sollte Ihr Fahrzeug als wirtschaftlicher Totalschaden eingestuft werden, erhalten Sie die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert für die Ersatzbeschaffung.

Wussten Sie schon? Auch Anwaltskosten können von der Versicherung des Schadenverursachers übernommen werden – nicht nur die Kosten für das Gutachten.

Sie tragen KEINE Schuld?

Unfallgutachten erstellen lassen!

Im Fall, dass Sie die Schuld am Unfall tragen (z. B. bei einem Kaskoschaden), liegt das Weisungsrecht zur Beauftragung eines Gutachtens bei Ihrer Versicherung. Sie sind verpflichtet, den Schaden schnellstmöglich Ihrer Versicherung zu melden – in der Regel haben Sie dafür maximal 7 Tage Zeit.

Die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners übernimmt die Reparaturkosten für dessen Fahrzeug, während die Regulierung der Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug von Ihrer Kaskoversicherung (mindestens Teilkasko) abhängig ist. Beachten Sie, dass je nach Vertrag eine Selbstbeteiligung bei der Teil- oder Vollkaskoversicherung anfallen kann. Wenn der Schaden unter der Bagatellgrenze liegt, könnten Sie den Schaden auch ohne Versicherung mit einem Einigungsprotokoll regeln.

Sie tragen die Schuld am Unfall?

Weisungsrecht bei der Versicherung

Wenn Sie Teilschuld an einem Unfall tragen, wird die Kostenaufteilung gemäß der festgelegten Schuldquote erfolgen. In Fällen von Auffahrunfällen ist die Schuldverteilung häufig eindeutig. Bei seitlichen Zusammenstößen oder Unfällen mit mehreren Fahrzeugen ist die Schuldfrage oft komplexer. Die genaue Regulierung erfolgt je nach Unfallhergang und der Unfallbegutachtung. In solchen Fällen wird das Gutachten verwendet, um eine gerechte Kostenaufteilung basierend auf der ermittelten Haftungsquote zu erzielen.

Sie tragen eine Teilschuld am Unfall?

Kostenteilung nach Quote

Das steht drin!

Inhalt eines Unfallgutachtens

Ein Unfallgutachten umfasst eine umfassende Dokumentation und Analyse des Fahrzeugschadens, um eine präzise Schadensermittlung zu gewährleisten. Die wichtigsten Bestandteile eines Unfallgutachtens sind:

Fahrzeugdaten und -beschreibung

Das Gutachten beginnt mit den grundlegenden Angaben zum Fahrzeug. Dazu gehören Informationen wie Modell, Baujahr, Laufleistung und eine Protokollierung des ausgelesenen Fehlerspeichers. Auch wertsteigernde Sonderausstattungen werden aufgeführt, um den Wert des Fahrzeugs korrekt zu erfassen.

Reparaturdauer und -weg

Eine genaue Festlegung der Reparaturdauer und des Reparaturwegs wird vorgenommen. Dies ist besonders wichtig, um die Ausfallzeit des Fahrzeugs zu ermitteln, was wiederum für die Berechnung der Mietwagennutzung oder der Höhe der Nutzungsausfallentschädigung entscheidend ist.

Kalkulation der Reparaturkosten

Die Reparaturkosten werden detailliert berechnet. In der Regel erfolgt die Kalkulation nach den Herstellervorgaben, wobei übliche Stundensätze und Preisaufschläge für Ersatzteile berücksichtigt werden, um eine realistische Kostenschätzung zu gewährleisten.

Berechnung der merkantilen Wertminderung

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Berechnung der unfallbedingten merkantilen Wertminderung. Diese ermittelt den Wertverlust des Fahrzeugs aufgrund des Unfalls, auch wenn es repariert wird.

Berücksichtigung von Vorschäden und Altschäden

Falls Vorschäden oder Altschäden am Fahrzeug vorhanden sind, die noch nicht repariert wurden, werden diese im Gutachten ebenfalls berücksichtigt, um eine vollständige und faire Schadensermittlung sicherzustellen.

Wirtschaftlichkeit der Reparatur

Der Sachverständige beurteilt die Wirtschaftlichkeit der Reparatur, indem er das Verhältnis von Reparaturkosten zu Wiederbeschaffungswert analysiert. Bei einem Totalschaden wird zusätzlich der Restwert des Fahrzeugs sowie die Wiederbeschaffungsdauer ermittelt.

Durch diese detaillierte Analyse wird sichergestellt, dass alle relevanten Faktoren für die Schadenregulierung berücksichtigt werden. Die regionale Expertise des Kfz-Gutachters spielt eine wichtige Rolle, besonders bei der Bestimmung des Restwerts und der Wiederbeschaffungsdauer bei Totalschäden.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Ein Unfallgutachten ist wichtig, um den genauen Umfang der Schäden an Ihrem Fahrzeug festzuhalten und Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung des Unfallverursachers durchzusetzen. Es dient als rechtliche Absicherung und ermöglicht eine objektive Bewertung der Schadenshöhe.
Nein, in der Regel übernimmt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten für das Unfallgutachten. Es ist Teil der Schadensregulierung und wird nicht dem Geschädigten in Rechnung gestellt.
Die Dauer zur Erstellung eines Unfallgutachtens kann je nach Umfang der Schäden und der Auslastung des Gutachters variieren. In der Regel erfolgt die Begutachtung jedoch innerhalb weniger Tage nach der Kontaktaufnahme.
Sie haben das Recht, einen unabhängigen Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen. Sie müssen den von der Versicherung vorgeschlagenen Gutachter nicht akzeptieren. Ein unabhängiger Gutachter arbeitet in Ihrem Interesse und gewährleistet eine objektive Bewertung der Schäden an Ihrem Fahrzeug.
Wenn die Versicherung die Schadenshöhe im Unfallgutachten anzweifelt, können Sie sich auf Ihr Recht berufen, eine Nachbesserung oder eine Überprüfung durch einen weiteren Gutachter zu verlangen. Ihr Gutachter kann Sie dabei unterstützen, Ihre Ansprüche zu verteidigen und gegebenenfalls vor Gericht zu gehen, falls erforderlich.