Was bedeutet Wertminderung?
Die merkantile Wertminderung beschreibt den Wertverlust, den ein Fahrzeug durch einen Unfall erleidet – auch nach einer fachgerechten Reparatur. Käufer zahlen für ein repariertes Unfallfahrzeug in der Regel weniger als für ein vergleichbares unfallfreies Fahrzeug.
Wann kann eine Wertminderung entstehen?
- Bei vergleichsweise jüngeren Fahrzeugen mit niedriger Laufleistung.
- Bei erheblichem Karosserie- oder Strukturschaden.
- Wenn der Schaden später bei einem Verkauf relevant wird (Offenbarungspflicht).
- Wenn die Reparatur teuer war oder Kernkomponenten betraf.
Warum Wertminderung oft übersehen wird
Ein Kostenvoranschlag berücksichtigt in aller Regel nur die Reparaturkosten. Die merkantile Wertminderung taucht dort meist nicht auf – sie geht entsprechend bei einer reinen KVA-Regulierung schnell verloren.
Wie wird Wertminderung dokumentiert?
Im Rahmen eines Unfallgutachtens bewertet der Sachverständige Schadenumfang, Fahrzeugalter, Laufleistung, Marktverhältnisse und Reparaturart. Daraus ergibt sich, ob und in welcher Höhe eine Wertminderung anzusetzen ist.
Warum Geschädigte nicht nur auf die Versicherung vertrauen sollten
Versicherer sind nicht verpflichtet, eine Wertminderung von sich aus anzubieten. Ohne entsprechendes Gutachten besteht das Risiko, dass diese Position schlicht nicht reguliert wird. Eine unabhängige Schadenaufnahme schützt Sie davor.
Was tun nach einem Unfall?
Lassen Sie den Schaden möglichst vor der Reparatur dokumentieren. So bleiben alle relevanten Schadenpositionen – inklusive einer möglichen Wertminderung – nachvollziehbar belegt. Wir prüfen Ihren Fall gerne kurz telefonisch.
Häufige Fragen
Hinweis: Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu Unfallgutachten und Schadensregulierung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.