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Versicherung & Rechte 5 Min. Lesezeit

Versicherungsgutachter oder eigener Gutachter: Was ist nach einem Unfall besser?

Nach einem Unfall melden sich oft sehr schnell Sachverständige der gegnerischen Versicherung. Das ist nicht per se negativ, sollte aber bewusst eingeordnet werden: Diese Gutachter arbeiten im Auftrag der Versicherung – nicht im Auftrag des Geschädigten.

Wer beauftragt den Versicherungsgutachter?

Der „Versicherungsgutachter“ wird – wie der Name nahelegt – von der Versicherung beauftragt und bezahlt. Er erstellt seine Bewertung im Rahmen ihrer Vorgaben und Prozesse.

Wessen Interessen stehen im Mittelpunkt?

Die Versicherung verfolgt naturgemäß ein wirtschaftliches Interesse: möglichst niedrige Regulierung. Ein unabhängiger Kfz-Gutachter ist dagegen ausschließlich der Sachlage verpflichtet und vertritt die technische Wahrheit – nicht die Interessen der Versicherung.

Warum Geschädigte einen eigenen Gutachter wählen sollten

  • Unabhängige, neutrale Schadenaufnahme
  • Eigene Beweissicherung – auch verdeckter Schäden
  • Vollständige Berücksichtigung von Wertminderung & Nutzungsausfall
  • Klarere Verhandlungsbasis
  • Kein „Heimspiel“ für die Versicherung

Muss ich den Gutachter der Versicherung akzeptieren?

Bei einem Haftpflichtschaden in aller Regel nein. Geschädigte haben das Recht auf einen eigenen Sachverständigen. Mehr Details im Beitrag Unverschuldeter Unfall: Eigener Gutachter.

Wann sollte ich selbst aktiv werden?

So früh wie möglich – idealerweise bevor Sie Erklärungen abgeben oder ein Versicherungsgutachter Termin macht. Ein kurzer Anruf reicht, um die nächsten Schritte zu klären.

Häufige Fragen

Hinweis: Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu Unfallgutachten und Schadensregulierung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

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Noch unsicher? Lassen Sie Ihren Schaden kurz einschätzen.

Wir erklären Ihnen verständlich, ob ein Gutachten sinnvoll ist, welche Unterlagen benötigt werden und wie schnell ein Termin möglich ist.