• Kfz-Meisterbetrieb
  • Diplom BFC
  • Mo–So 09–23 Uhr
  • Direkt mit Versicherung
Versicherung & Rechte 5 Min. Lesezeit

Unverschuldeter Unfall: Darf ich einen eigenen Gutachter beauftragen?

Ein unverschuldeter Unfall ist ärgerlich – und schnell folgt der Druck der gegnerischen Versicherung mit Vorschlägen für „eigene“ Gutachter, Werkstätten oder pauschalen Foto-Regulierungen. Geschädigte sollten wissen: Sie haben in der Regel das Recht auf einen unabhängigen Kfz-Gutachter Ihrer Wahl.

Was bedeutet „unverschuldeter Unfall“?

Ein Unfall gilt als unverschuldet, wenn die Hauptverantwortung – haftungsrechtlich – bei einem anderen Verkehrsteilnehmer liegt. Klassische Beispiele sind Auffahrunfälle von hinten, Vorfahrtsverletzungen oder Park­rempler durch Dritte. Maßgeblich ist immer die konkrete Sach- und Rechtslage.

Darf ich meinen eigenen Kfz-Gutachter beauftragen?

Ja. Bei einem Haftpflichtschaden steht Geschädigten in aller Regel die freie Wahl des Sachverständigen zu. Sie sind nicht verpflichtet, einen Gutachter der gegnerischen Versicherung zu akzeptieren.

Muss ich den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren?

Nein. Der Gutachter der Versicherung arbeitet im Auftrag der Versicherung – nicht in Ihrem Auftrag. Eine unabhängige Schadenaufnahme sichert Ihre Position und verhindert, dass Schadenpositionen wie Wertminderung oder Nutzungsausfall übersehen werden. Mehr dazu im Beitrag Versicherungsgutachter oder eigener Gutachter?

Wer übernimmt die Gutachterkosten?

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten eines Sachverständigen in der Regel als Teil des erstattungsfähigen Schadens. Bei Mithaftung erfolgt eine anteilige Übernahme. Bei reinen Bagatellschäden (häufig unter rund 750 €) kann ein Kostenvoranschlag ausreichen.

Warum ist ein unabhängiges Gutachten wichtig?

  • Neutrale, technisch fundierte Schadenaufnahme
  • Vollständige Beweissicherung – auch verdeckter Schäden
  • Berücksichtigung von Wertminderung und Nutzungsausfall
  • Klare Grundlage gegenüber der Versicherung
  • Bessere Verhandlungsbasis bei strittigen Punkten

Was Sie nach dem Unfall nicht tun sollten

  • Keine voreiligen Erklärungen oder Schuldanerkenntnisse abgeben.
  • Sich nicht ausschließlich auf Fotos oder telefonische Zusagen verlassen.
  • Keine Reparaturfreigabe ohne Schadenaufnahme erteilen.
  • Nicht ungeprüft den von der Versicherung benannten Dienstleister wählen.

Sie sind sich unsicher, wie Sie weiter vorgehen sollen? Wir prüfen Ihren Fall vorab telefonisch – z. B. für die Region Unfallgutachten Hamburg oder Unfallgutachten Pinneberg / Uetersen.

Häufige Fragen

Hinweis: Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu Unfallgutachten und Schadensregulierung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

Weitere Ratgeber zum Thema

Noch unsicher? Lassen Sie Ihren Schaden kurz einschätzen.

Wir erklären Ihnen verständlich, ob ein Gutachten sinnvoll ist, welche Unterlagen benötigt werden und wie schnell ein Termin möglich ist.