Wann liegt ein Totalschaden vor?
Man unterscheidet den technischen Totalschaden (Reparatur technisch nicht mehr sinnvoll möglich) vom wirtschaftlichen Totalschaden. Letzterer liegt in der Regel vor, wenn die Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert liegen.
Wiederbeschaffungswert richtig ermitteln
Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den Sie am regionalen Gebrauchtwagenmarkt für ein gleichwertiges Fahrzeug zahlen müssten – inklusive Ausstattung, Laufleistung, Zustand und Vorschäden. Er wird im Gutachten begründet hergeleitet und nicht pauschal geschätzt.
Restwert und Restwertangebote
Der Restwert ist der Wert des beschädigten Fahrzeugs. Der Sachverständige holt dazu Angebote aus dem regionalen Markt ein. Versicherer legen gelegentlich höhere Angebote aus überregionalen Restwertbörsen nach – Sie sollten Ihr Fahrzeug daher nicht verkaufen, bevor die Abrechnung geklärt ist.
Die 130-Prozent-Regel
Liegen die Reparaturkosten bis zu 130 % des Wiederbeschaffungswertes, kann eine Reparatur unter bestimmten Voraussetzungen dennoch erstattungsfähig sein – üblicherweise nur bei fachgerechter Reparatur laut Gutachten und einer Weiternutzung des Fahrzeugs über einen längeren Zeitraum. Die Details sind eine Rechtsfrage; wir liefern die technische Grundlage.
Welche Rolle das Gutachten spielt
Ohne belastbares Gutachten fehlen bei einem Totalschaden alle drei zentralen Zahlen. Wir dokumentieren Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert und Restwert nachvollziehbar und stellen das Gutachten zur Vorlage bei der Versicherung bereit. Mehr zur Wertminderung im Beitrag Wertminderung nach Unfall.
Vor Ort sind wir unter anderem als Kfz Gutachter Hamburg und Kfz Gutachter Pinneberg für Sie unterwegs.
Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Hinweis: Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu Unfallgutachten und Schadensregulierung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.