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Schadensregulierung 5 Min. Lesezeit

Schadensminderungspflicht beim Kfz Gutachten einfach erklärt

Die Schadensminderungspflicht (§ 254 BGB) verlangt, dass Geschädigte den Schaden in zumutbarem Rahmen gering halten. Das klingt streng, ist in der Praxis aber gut machbar – und schützt Sie vor späteren Kürzungen der Versicherung.

Was bedeutet Schadensminderungspflicht?

Geschädigte dürfen den Unfall nicht „ausnutzen“. Sie müssen wirtschaftlich vernünftig handeln – also nicht unnötig lange einen Mietwagen nehmen, keine überteuerte Reparatur beauftragen und das Fahrzeug nicht durch weiteres Fahren zusätzlich beschädigen.

Typische Beispiele

  • Mietwagen nur in der für das eigene Fahrzeug üblichen Klasse
  • Reparatur in einer ortsüblichen Markenwerkstatt – keine Luxus-Sonderwege
  • Keine Probefahrten mit verkehrsunsicherem Fahrzeug
  • Zeitnahe Beauftragung der Reparatur, sobald das Gutachten vorliegt

Welche Bedeutung hat das fürs Gutachten?

Ein vollständiges Kfz Gutachten hilft, die Schadensminderungspflicht zu erfüllen: Es dokumentiert objektiv den Schadenumfang, weist die Reparaturdauer aus und nennt eine geeignete Mietwagenklasse. So können Sie der Versicherung gegenüber jederzeit belegen, dass Sie wirtschaftlich vernünftig gehandelt haben.

Wo liegen die Grenzen?

Die Schadensminderungspflicht darf nicht überdehnt werden. Sie müssen z. B. nicht in eine besonders günstige freie Werkstatt fahren, wenn Ihr Fahrzeug scheckheftgepflegt in einer Markenwerkstatt repariert wurde. Auch die freie Sachverständigenwahl bleibt bestehen.

Häufige Fragen

Hinweis: Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu Unfallgutachten und Schadensregulierung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

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