Der wichtigste Unterschied
Ein Kostenvoranschlag (KVA) ist eine Werkstatteinschätzung der voraussichtlichen Reparaturkosten. Ein Schadengutachten ist eine technische Bewertung durch einen Sachverständigen – inklusive Beweissicherung, Wertminderung, Nutzungsausfall und Wiederbeschaffungswert.
Was enthält ein Kostenvoranschlag?
- Liste der voraussichtlichen Reparaturpositionen
- Geschätzte Material-, Arbeits- und Lackkosten
- In der Regel keine Wertminderung
- In der Regel keine Nutzungsausfallberechnung
- Begrenzte Beweissicherung
Was enthält ein Schadengutachten?
- Detaillierte Reparaturkalkulation
- Merkantile Wertminderung
- Nutzungsausfall bzw. Reparaturdauer
- Wiederbeschaffungswert & Restwert
- Lichtbilddokumentation
- Technische Bewertung des Schadenhergangs
- Beweissicherung verdeckter Schäden
Wann reicht ein Kostenvoranschlag nicht aus?
- Wenn die Schadenhöhe unklar oder erkennbar deutlich über der Bagatellgrenze liegt.
- Wenn Sie den Unfall nicht selbst verschuldet haben.
- Bei sichtbarem Karosserieschaden.
- Bei Verdacht auf verdeckte Schäden.
- Wenn eine Wertminderung möglich ist.
- Wenn die Versicherung Positionen kürzt oder anzweifelt.
Wie ein Gutachten Ihre Ansprüche besser sichern kann
Ein vollständiges Gutachten ist eine objektive, gerichtsverwertbare Grundlage. Es macht Schadenpositionen sichtbar, die in einem KVA häufig fehlen – etwa Wertminderung oder Nutzungsausfall. Das senkt das Risiko, dass die gegnerische Versicherung pauschal kürzt.
Empfehlung für Geschädigte
Wenn Sie unsicher sind, ob ein KVA ausreicht: Lassen Sie es vorab prüfen. Ein kurzer Anruf genügt, um die Situation einzuschätzen – wir erklären Ihnen unverbindlich, ob ein vollständiges Gutachten in Ihrem Fall sinnvoll ist.
Häufige Fragen
Hinweis: Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu Unfallgutachten und Schadensregulierung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.