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Kosten & Ablauf 5 Min. Lesezeit

Was kostet ein Kfz-Gutachten – und wer zahlt es?

Die Frage nach den Kosten steht bei fast jedem Erstgespräch am Anfang. Die gute Nachricht: Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung das Sachverständigenhonorar.

Wovon hängen die Kosten ab?

Das Honorar richtet sich üblicherweise nach der ermittelten Schadenhöhe und nicht nach dem Zeitaufwand. Dazu kommen Nebenkosten wie Fahrt-, Foto- und Schreibkosten. Ein kleiner Karosserieschaden verursacht damit ein deutlich geringeres Honorar als ein Totalschaden an einem hochwertigen Fahrzeug.

Wer zahlt das Gutachten?

Sind Sie unverschuldet in einen Unfall geraten, gehören die Gutachterkosten zum ersatzfähigen Schaden. Wir rechnen in diesen Fällen üblicherweise direkt mit der gegnerischen Versicherung ab – Sie treten den Anspruch ab und müssen nicht in Vorleistung gehen.

Kaskoschaden und Eigenverschulden

Bei Eigenverschulden oder reinem Kaskoschaden trägt die Kosten meist der Auftraggeber bzw. die eigene Kaskoversicherung, sofern diese die Beauftragung freigibt. Details dazu im Beitrag Haftpflicht- oder Kaskoschaden.

Bagatellschaden: Gutachten oder Kostenvoranschlag?

Bei sehr kleinen Schäden kann ein Kostenvoranschlag die wirtschaftlichere Wahl sein, weil die Versicherung die Gutachterkosten dann unter Umständen nicht erstattet. Wo die Grenze liegt, klären wir vorab kostenfrei am Telefon – siehe auch Schadengutachten oder Kostenvoranschlag?.

Regional erreichbar sind wir als Kfz Gutachter Hamburg und Kfz Gutachter Pinneberg.

Häufige Fragen

Hinweis: Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu Unfallgutachten und Schadensregulierung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

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