• Kfz-Meisterbetrieb
  • Diplom BFC
  • Mo–So 09–23 Uhr
  • Direkt mit Versicherung
Versicherung & Rechte 5 Min. Lesezeit

Haftpflichtschaden oder Kaskoschaden: Was ist der Unterschied?

Nach einem Unfall stellt sich häufig die Frage: Haftpflicht oder Kasko? Davon hängt ab, wer zahlt, wer den Gutachter wählt und wie der Schaden reguliert wird.

Haftpflichtschaden – der andere ist schuld

Bei einem Haftpflichtschaden hat ein anderer Verkehrsteilnehmer den Unfall verursacht. Dessen Haftpflichtversicherung reguliert Ihren Schaden vollständig – inklusive Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall, Mietwagen, Abschleppen und Gutachterkosten.

Kaskoschaden – eigener Schaden oder ohne Verursacher

Beim Kaskoschaden tritt Ihre eigene Versicherung ein – z. B. bei Wildunfall, Hagel, Glasbruch, Vandalismus (Teilkasko) oder selbstverschuldetem Schaden (Vollkasko). Hier gilt das Weisungsrecht des Versicherers, und meist greift eine Selbstbeteiligung.

Die wichtigsten Unterschiede

  • Wer zahlt: Haftpflicht = gegnerischer Versicherer · Kasko = eigener Versicherer
  • Gutachterwahl: Haftpflicht = frei · Kasko = Weisungsrecht des Versicherers
  • Selbstbeteiligung: Haftpflicht = nein · Kasko = je nach Vertrag
  • Schadenfreiheitsrabatt: Haftpflicht = unverändert · Kasko = ggf. Rückstufung

Wann lohnt sich ein eigenes Gutachten?

Im Haftpflichtfall fast immer, sobald die Bagatellgrenze von ca. 750 € überschritten wird. Im Kasko-Fall klären wir vorab kurz, ob ein eigenes Gutachten in Ihrem Fall sinnvoll ist und welche Kosten die Versicherung übernimmt. Mehr im Beitrag Fiktive Abrechnung beim Kaskoschaden.

Häufige Fragen

Hinweis: Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu Unfallgutachten und Schadensregulierung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

Weitere Ratgeber zum Thema

Noch unsicher? Lassen Sie Ihren Schaden kurz einschätzen.

Wir erklären Ihnen verständlich, ob ein Gutachten sinnvoll ist, welche Unterlagen benötigt werden und wie schnell ein Termin möglich ist.