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Versicherung & Rechte 5 Min. Lesezeit

Haftpflichtschaden oder Kaskoschaden: Was ist der Unterschied?

Nach einem Unfall stellt sich häufig die Frage: Haftpflicht oder Kasko? Davon hängt ab, wer zahlt, wer den Gutachter wählt und wie der Schaden reguliert wird.

Haftpflichtschaden – der andere ist schuld

Bei einem Haftpflichtschaden hat ein anderer Verkehrsteilnehmer den Unfall verursacht. Dessen Haftpflichtversicherung reguliert Ihren Schaden vollständig – inklusive Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall, Mietwagen, Abschleppen und Gutachterkosten.

Kaskoschaden – eigener Schaden oder ohne Verursacher

Beim Kaskoschaden tritt Ihre eigene Versicherung ein – z. B. bei Wildunfall, Hagel, Glasbruch, Vandalismus (Teilkasko) oder selbstverschuldetem Schaden (Vollkasko). Hier gilt das Weisungsrecht des Versicherers, und meist greift eine Selbstbeteiligung.

Die wichtigsten Unterschiede

  • Wer zahlt: Haftpflicht = gegnerischer Versicherer · Kasko = eigener Versicherer
  • Gutachterwahl: Haftpflicht = frei · Kasko = Weisungsrecht des Versicherers
  • Selbstbeteiligung: Haftpflicht = nein · Kasko = je nach Vertrag
  • Schadenfreiheitsrabatt: Haftpflicht = unverändert · Kasko = ggf. Rückstufung

Wann lohnt sich ein eigenes Gutachten?

Im Haftpflichtfall fast immer, sobald die Bagatellgrenze von ca. 750 € überschritten wird. Im Kasko-Fall klären wir vorab kurz, ob ein eigenes Gutachten in Ihrem Fall sinnvoll ist und welche Kosten die Versicherung übernimmt. Mehr im Beitrag Fiktive Abrechnung beim Kaskoschaden.

Häufige Fragen

Hinweis: Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu Unfallgutachten und Schadensregulierung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

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