Haftpflichtschaden – der andere ist schuld
Bei einem Haftpflichtschaden hat ein anderer Verkehrsteilnehmer den Unfall verursacht. Dessen Haftpflichtversicherung reguliert Ihren Schaden vollständig – inklusive Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall, Mietwagen, Abschleppen und Gutachterkosten.
Kaskoschaden – eigener Schaden oder ohne Verursacher
Beim Kaskoschaden tritt Ihre eigene Versicherung ein – z. B. bei Wildunfall, Hagel, Glasbruch, Vandalismus (Teilkasko) oder selbstverschuldetem Schaden (Vollkasko). Hier gilt das Weisungsrecht des Versicherers, und meist greift eine Selbstbeteiligung.
Die wichtigsten Unterschiede
- Wer zahlt: Haftpflicht = gegnerischer Versicherer · Kasko = eigener Versicherer
- Gutachterwahl: Haftpflicht = frei · Kasko = Weisungsrecht des Versicherers
- Selbstbeteiligung: Haftpflicht = nein · Kasko = je nach Vertrag
- Schadenfreiheitsrabatt: Haftpflicht = unverändert · Kasko = ggf. Rückstufung
Wann lohnt sich ein eigenes Gutachten?
Im Haftpflichtfall fast immer, sobald die Bagatellgrenze von ca. 750 € überschritten wird. Im Kasko-Fall klären wir vorab kurz, ob ein eigenes Gutachten in Ihrem Fall sinnvoll ist und welche Kosten die Versicherung übernimmt. Mehr im Beitrag Fiktive Abrechnung beim Kaskoschaden.
Häufige Fragen
Hinweis: Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu Unfallgutachten und Schadensregulierung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.