• Kfz-Meisterbetrieb
  • Diplom BFC
  • Mo–So 09–23 Uhr
  • Direkt mit Versicherung
Versicherung & Rechte 5 Min. Lesezeit

Muss ich den Gutachter der Versicherung akzeptieren?

Nach einem unverschuldeten Unfall meldet sich oft schnell die gegnerische Versicherung mit dem Vorschlag, einen „eigenen“ Gutachter zu schicken. Müssen Sie das akzeptieren? In aller Regel nein. Bei einem Haftpflichtschaden haben Geschädigte freie Sachverständigenwahl.

Kurz und klar

Bei einem unverschuldeten Unfall (Haftpflichtschaden) sind Sie grundsätzlich nicht verpflichtet, den Gutachter der gegnerischen Versicherung zu beauftragen. Sie haben das Recht, einen unabhängigen Kfz Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Die Kosten trägt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung.

Haftpflichtschaden: Freie Gutachterwahl

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) gehören die Gutachterkosten zum erstattungsfähigen Unfallschaden. Geschädigte haben freie Wahl von Werkstatt und Sachverständigem. Die gegnerische Versicherung darf Ihnen keinen Gutachter vorschreiben – Vorschläge sind unverbindlich.

Kasko-Schaden: Weisungsrecht beachten

Im Kasko-Fall ist die Lage anders. Ihre eigene Kasko-Versicherung hat ein Weisungsrecht und kann beispielsweise einen bestimmten Gutachter vorschlagen. Sprechen Sie vorab kurz mit uns – wir klären, ob ein eigenes Gutachten in Ihrem Fall sinnvoll ist und welche Kosten übernommen werden.

Warum ein eigener Gutachter Vorteile bringt

  • Neutrale, technisch fundierte Schadenaufnahme
  • Wertminderung und Nutzungsausfall werden vollständig berücksichtigt
  • Beweissicherung – auch verdeckter Schäden
  • Realistische Reparaturkosten zu ortsüblichen Markenwerkstatt-Sätzen
  • Klare Verhandlungsposition gegenüber der Versicherung

Was Sie in der Praxis tun sollten

  • Keine voreiligen Erklärungen oder Schuldanerkenntnisse abgeben.
  • Vorschläge der gegnerischen Versicherung in Ruhe prüfen, nichts sofort unterschreiben.
  • Einen unabhängigen Kfz Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen – am besten bevor das Fahrzeug repariert wird.
  • Bei Kasko-Schaden vorab das Weisungsrecht klären.

Regional übernehmen wir das gern – z. B. als Unfallgutachten Hamburg oder Unfallgutachten Pinneberg / Uetersen.

Häufige Fragen

Hinweis: Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu Unfallgutachten und Schadensregulierung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

Weitere Ratgeber zum Thema

Noch unsicher? Lassen Sie Ihren Schaden kurz einschätzen.

Wir erklären Ihnen verständlich, ob ein Gutachten sinnvoll ist, welche Unterlagen benötigt werden und wie schnell ein Termin möglich ist.