Kurz und klar
Bei einem unverschuldeten Unfall (Haftpflichtschaden) sind Sie grundsätzlich nicht verpflichtet, den Gutachter der gegnerischen Versicherung zu beauftragen. Sie haben das Recht, einen unabhängigen Kfz Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Die Kosten trägt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung.
Haftpflichtschaden: Freie Gutachterwahl
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) gehören die Gutachterkosten zum erstattungsfähigen Unfallschaden. Geschädigte haben freie Wahl von Werkstatt und Sachverständigem. Die gegnerische Versicherung darf Ihnen keinen Gutachter vorschreiben – Vorschläge sind unverbindlich.
Kasko-Schaden: Weisungsrecht beachten
Im Kasko-Fall ist die Lage anders. Ihre eigene Kasko-Versicherung hat ein Weisungsrecht und kann beispielsweise einen bestimmten Gutachter vorschlagen. Sprechen Sie vorab kurz mit uns – wir klären, ob ein eigenes Gutachten in Ihrem Fall sinnvoll ist und welche Kosten übernommen werden.
Warum ein eigener Gutachter Vorteile bringt
- Neutrale, technisch fundierte Schadenaufnahme
- Wertminderung und Nutzungsausfall werden vollständig berücksichtigt
- Beweissicherung – auch verdeckter Schäden
- Realistische Reparaturkosten zu ortsüblichen Markenwerkstatt-Sätzen
- Klare Verhandlungsposition gegenüber der Versicherung
Was Sie in der Praxis tun sollten
- Keine voreiligen Erklärungen oder Schuldanerkenntnisse abgeben.
- Vorschläge der gegnerischen Versicherung in Ruhe prüfen, nichts sofort unterschreiben.
- Einen unabhängigen Kfz Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen – am besten bevor das Fahrzeug repariert wird.
- Bei Kasko-Schaden vorab das Weisungsrecht klären.
Regional übernehmen wir das gern – z. B. als Unfallgutachten Hamburg oder Unfallgutachten Pinneberg / Uetersen.
Häufige Fragen
Hinweis: Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu Unfallgutachten und Schadensregulierung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.