Meldung an die Versicherung
Versicherer verlangen in den allgemeinen Bedingungen üblicherweise eine unverzügliche Schadenmeldung – meist innerhalb von einer Woche. Im Zweifel früher als später melden.
Wann sollte das Gutachten erstellt werden?
So früh wie möglich – idealerweise bevor das Fahrzeug repariert oder weiterbewegt wird. Frische Schadenbilder lassen sich am besten dokumentieren. Eine starre gesetzliche Frist gibt es nicht, aber jeder Tag mehr erschwert die Beweissicherung.
Sollte ich mit der Reparatur warten?
Ja. Reparieren Sie erst, nachdem das Gutachten vorliegt. Sonst fehlt die belastbare Grundlage für die Schadenregulierung. Eine Ausnahme: Verkehrssicherheitsrelevante Schäden dürfen natürlich vorab provisorisch gesichert werden.
Verjährung von Schadensersatzansprüchen
Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall verjähren in Deutschland grundsätzlich in drei Jahren ab dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Geschädigte vom Schaden und vom Schuldner Kenntnis erlangt hat. Im Zweifel rechtsanwaltlich klären lassen.
Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Hinweis: Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu Unfallgutachten und Schadensregulierung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.