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Wertminderung & Nutzungsausfall 5 Min. Lesezeit

Fiktive Abrechnung beim Kaskoschaden: Was ist möglich?

Bei der fiktiven Abrechnung lässt sich der Geschädigte die im Gutachten ermittelten Netto- Reparaturkosten auszahlen, ohne das Fahrzeug tatsächlich reparieren zu lassen. Im Haftpflichtfall ist das Standard – beim Kaskoschaden ist die Lage komplizierter.

Was ist fiktive Abrechnung?

Die Versicherung erstattet die im Gutachten ausgewiesenen Netto-Reparaturkosten. Sie können das Geld nutzen, um das Fahrzeug zu reparieren, günstiger reparieren zu lassen oder unrepariert weiterzunutzen – sofern keine Verkehrsunsicherheit besteht.

Fiktive Abrechnung beim Kaskoschaden

Im Kasko-Bereich hängt die Möglichkeit der fiktiven Abrechnung stark von den Versicherungsbedingungenab. Viele Versicherer regulieren Kasko-Schäden grundsätzlich auf Reparaturbasis – das heißt: Sie zahlen erst, wenn tatsächlich repariert wurde und Rechnungen vorliegen. Andere Tarife erlauben fiktive Abrechnung mit Einschränkungen.

Versicherungsbedingungen prüfen

Werfen Sie einen Blick in Ihre Kasko-Bedingungen oder fragen Sie die Versicherung direkt. Achten Sie auf:

  • Reguliert die Versicherung ausschließlich nach Reparaturnachweis?
  • Gibt es eine Pflicht zur Reparatur in bestimmten Werkstätten?
  • Welche Schadenpositionen (Wertminderung, Beilackierung, UPE-Aufschläge) sind ausgeschlossen?

In der Praxis

Ein unabhängiges Kfz Gutachten ist die Basis jeder Abrechnung – ob fiktiv oder konkret. Wir dokumentieren den Schaden vollständig und besprechen mit Ihnen, welche Abrechnungsvariante in Ihrem Kasko-Fall realistisch ist. Mehr zur Abgrenzung im Beitrag Haftpflicht- oder Kaskoschaden.

Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung oder Vertragsauslegung.

Häufige Fragen

Hinweis: Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu Unfallgutachten und Schadensregulierung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

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