Was ist fiktive Abrechnung?
Die Versicherung erstattet die im Gutachten ausgewiesenen Netto-Reparaturkosten. Sie können das Geld nutzen, um das Fahrzeug zu reparieren, günstiger reparieren zu lassen oder unrepariert weiterzunutzen – sofern keine Verkehrsunsicherheit besteht.
Fiktive Abrechnung beim Kaskoschaden
Im Kasko-Bereich hängt die Möglichkeit der fiktiven Abrechnung stark von den Versicherungsbedingungenab. Viele Versicherer regulieren Kasko-Schäden grundsätzlich auf Reparaturbasis – das heißt: Sie zahlen erst, wenn tatsächlich repariert wurde und Rechnungen vorliegen. Andere Tarife erlauben fiktive Abrechnung mit Einschränkungen.
Versicherungsbedingungen prüfen
Werfen Sie einen Blick in Ihre Kasko-Bedingungen oder fragen Sie die Versicherung direkt. Achten Sie auf:
- Reguliert die Versicherung ausschließlich nach Reparaturnachweis?
- Gibt es eine Pflicht zur Reparatur in bestimmten Werkstätten?
- Welche Schadenpositionen (Wertminderung, Beilackierung, UPE-Aufschläge) sind ausgeschlossen?
In der Praxis
Ein unabhängiges Kfz Gutachten ist die Basis jeder Abrechnung – ob fiktiv oder konkret. Wir dokumentieren den Schaden vollständig und besprechen mit Ihnen, welche Abrechnungsvariante in Ihrem Kasko-Fall realistisch ist. Mehr zur Abgrenzung im Beitrag Haftpflicht- oder Kaskoschaden.
Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung oder Vertragsauslegung.
Häufige Fragen
Hinweis: Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu Unfallgutachten und Schadensregulierung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.