FAQ

Häufig gestellte Fragen zu Kfz Gutachten

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Kfz-Gutachten, Unfallabwicklung und Fahrzeugbewertungen. Sollten Sie weitere Fragen haben oder einen individuellen Fall besprechen wollen, kontaktieren Sie mich direkt unter 0174 8936514 – ich bin auch abends und am Wochenende für Sie erreichbar.
Die Kosten für ein Kfz-Gutachten richten sich nach der Gebührenordnung für Sachverständige (GO Kfz-SV) und hängen vom Schadensumfang und Fahrzeugwert ab. Richtwerte: Bagatellschaden ca. 200-350 €, mittlerer Schaden 400-600 €, Großschaden 700-1.200 €.
 
Wichtig: Als unverschuldeter Unfallbeteiligter zahlen Sie nichts selbst! Die Kosten übernimmt zu 100% die gegnerische Haftpflichtversicherung (§ 249 BGB). Bei Kasko-Schäden übernimmt Ihre eigene Versicherung die Kosten, abzüglich Ihrer vereinbarten Selbstbeteiligung.
Melden Sie den Unfall innerhalb von 7 Tagen Ihrer Versicherung (bzw. der gegnerischen bei Haftpflicht). Das Gutachten selbst sollte möglichst zeitnah erstellt werden, idealerweise innerhalb von 1-2 Wochen nach dem Unfall.
 
Je länger Sie warten, desto schwieriger wird die Beweissicherung, und bei längeren Wartezeiten kann die Versicherung Zweifel an der Kausalität des Schadens anmelden. Bei Hagelschäden oder Kasko-Schäden sollten Sie besonders schnell handeln, um weitere Schäden (z.B. Rost) zu vermeiden.
Nein! Sie haben das Recht, einen unabhängigen Kfz-Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen. Dies gilt sowohl für Haftpflichtschäden (unverschuldeter Unfall) als auch für Kasko-Schäden.
 
Versicherungen empfehlen oft ihre eigenen „Vertragsgutachter“, die im Zweifel zu Gunsten der Versicherung sparen. Ein unabhängiger Gutachter arbeitet ausschließlich in Ihrem Interesse und erfasst alle Schäden inklusive Wertminderung und Nutzungsausfall. Die Kosten für den unabhängigen Gutachter werden von der Versicherung übernommen.
Ein Kostenvoranschlag (KVA) ist eine unverbindliche Kostenschätzung, meist für kleine Schäden (unter 750 €). Er hat keine Beweiskraft bei späteren Streitigkeiten.
Ein Kfz-Gutachten ist eine rechtssichere, detaillierte Beweisdokumentation. Es erfasst:
  • Alle sichtbaren und verdeckten Schäden
  • Wertminderung (merkantiler Minderwert)
  • Nutzungsausfall
  • Restwertberechnung (bei Totalschaden)
Für Haftpflichtschäden empfehle ich immer ein vollwertiges Gutachten, da es Ihre Ansprüche im Streitfall gerichtsfest dokumentiert.
Ja! Sie haben das Recht, die Werkstatt Ihrer Wahl zu wählen – auch wenn die Versicherung Ihnen „Partnerwerkstätten“ empfiehlt. Die Versicherung muss die Kosten für eine fachgerechte Reparatur in einer Werkstatt Ihres Vertrauens übernehmen.
 
Dasselbe gilt für den Mietwagen: Sie haben Anspruch auf ein vergleichbares Fahrzeug (nicht nur die kleinste Kategorie), wenn Ihr Auto nicht fahrtüchtig ist oder die Reparatur länger als 24 Stunden dauert.
Bei der fiktiven Abrechnung (§ 249 Abs. 2 BGB) erhalten Sie den Schadensbetrag ausgezahlt, ohne das Fahrzeug reparieren zu müssen. Sie können das Geld behalten und das Auto mit dem Schaden weiterfahren oder später günstiger reparieren lassen.
Dies lohnt sich besonders bei älteren Fahrzeugen oder wenn Sie das Auto ohnehin bald verkaufen möchten.
 
Wichtig: Auch hier lohnt sich ein Gutachten, um den vollen Schadenswert (inkl. Wertminderung) zu erfassen. Die Versicherung darf Sie nicht zur Reparatur zwingen.
Schritt 1: Kontaktieren Sie mich telefonisch (0174 8936514) oder per WhatsApp – ich bin Mo-So bis 23 Uhr erreichbar.
 
Schritt 2: Wir vereinbaren einen Termin zur Schadensaufnahme. Ich komme zu Ihnen nach Hause, zum Unfallort oder in eine Werkstatt Ihrer Wahl (Hamburg, Uetersen, Pinneberg, Elmshorn, Wedel und Umgebung).
 
Schritt 3: Ich erstelle das Gutachten (innerhalb von 3-5 Tagen) und sende es Ihnen zu.
 
Schritt 4: Bei Haftpflichtschäden reiche ich das Gutachten direkt bei der gegnerischen Versicherung ein und kümmere mich um die Abrechnung. Sie haben keinen administrativen Aufwand.
Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden (Reparaturkosten übersteigen Zeitwert minus Restwert) haben Sie Anspruch auf:
 
  • Wiederbeschaffungswert (Zeitwert vor dem Unfall)
  • Nutzungsausfall (Mietwagen oder Ausfallentschädigung während der Abwicklung)
  • Restwert (das Wrack gehört Ihnen oder wird von der Versicherung übernommen)
 
Lassen Sie sich nicht auf ein schnelles Angebot der Versicherung ein. Ein unabhängiges Gutachten ermittelt den wahren Zeitwert Ihres Fahrzeugs (inkl. Sonderausstattung), der oft höher liegt als die Standard-Tabellen der Versicherung.

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